Handel zu beteiligen

01.11.2018, 16:56

Ein Mieter, auch wenn er einen Parkplatz in seinem Eigentum ausgab, ist es untersagt, sich an einem solchen Handel zu beteiligen.

Verschiedene Maßnahmen werden als Bestrafung bis zur Beschlagnahme des Landes vom Eigentum des Mieters verwendet.

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